Die Evangelische Schulstiftung in der EKD ist als Stiftung im Kontext des evangelischen Schulwesens seit jeher am Aufbau und der Weiterentwicklung evangelischer Bildungseinrichtungen interessiert. Die Schulen und Einrichtungen, mit denen wir zusammenarbeiten, sind sichere Häfen für Kinder und Jugendliche, für Mitarbeitende und Mitwirkende und sollen es auch sein. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen in evangelischen Bildungseinrichtungen Sicherheit erfahren, Ansprechpersonen finden und das Gefühl haben, alles, was sie bewegt, offen ansprechen zu können.

Als Evangelische Schulstiftung in der EKD unterstützen wir evangelische Bildungseinrichtungen in diesem Vorhaben – durch Beratung und Fortbildung, aber auch durch Maßnahmen, in denen wir selbst mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kontakt treten, sie begleiten und stützen. In einigen Veranstaltungen, die explizit Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe haben, teilen wir uns den Auftrag zur Entwicklung und Begleitung eben jener Kinder und Jugendlicher mit den Erwachsenen, die sie in Schule und weiteren Einrichtungen begleiten.

Unsere Präventionsmaßnahmen sollen einen sicheren Rahmen schaffen, um den oben angesprochenen Schutz für alle Beteiligten auf unseren Veranstaltungen zu gewährleisten. Damit Bildung beGEISTert, muss sie in einem sicheren Rahmen stattfinden, der Entfaltungspotenzial für alle schafft und gewährleistet, der Grenzen achtet und wahrnimmt sowie Grenzüberschreitungen benennt und aktiv aufarbeitet.

Als EKD-nahe Einrichtung sind wir mit eingeschlossen in das Schutzkonzept des Kirchenamtes der EKD. Wir nutzen deshalb die bereits geschaffenen Ressourcen auch für unsere Arbeit. Unser Präventionskatalog erweitert die im Schutzkonzept des Kirchenamtes der EKD geschlossenen Maßnahmen lediglich und ersetzt sie nicht.


Die von uns erarbeiteten Maßnahmen umfassen:

  1. Die Pflicht, ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis einzureichen, für alle Menschen, die auf unseren Veranstaltungen haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung übernehmen.
  2. Verpflichtende Fortbildungen für alle hauptamtlich und ehrenamtlich auf unseren Veranstaltungen tätigen Personen, sowie Selbstverpflichtungserklärungen zum grenzachtenden Umgang für alle haupt- und ehrenamtlichen Personen.
  3. Ein Recht auf Partizipation von teilnehmenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den Belangen, die sie betreffen und damit einhergehende dauerhaft laufende Feedbackangebote und Möglichkeiten zur Beschwerde.
  4. Die Weitergabe von Informationen zu Anlaufstellen für betroffene Personen von psychischer, physischer, sexualisierter Gewalt und für Personen in psychischen Notlagen.
  5. Die Arbeit mit einem von der EKD entwickelten Notfallplan bei konkreten Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt.
  6. Die Kooperation mit Fachberatungsstellen, explizit der zentralen „Anlaufstelle.help“ und mit Fachstellen wie der Fachstelle sexualisierte Gewalt im Kirchenamt der EKD.
  7. Veranstaltungsbezogene Maßnahmen für jede Veranstaltung der ESS EKD.
  8. Die Anwesenheit von Awarenesspersonen oder Awarenessteams bei Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmenden.
  9. Verhaltens- und Gesprächsregeln für Veranstaltungen im digitalen und präsentischen Raum.
  10. Die Weitergabe von Informationen zu präventiver Erziehung und zu unseren Präventionsmaßnahmen an Erziehungsberechtigte teilnehmender Kinder und Jugendlicher.

Fragen zu unseren Präventionsmaßnahmen können Sie gerne an Janne Neumann oder Dr. Ina Döttinger richten.

Sie WOLLEN ihr kind bei der eigenen entwicklung unterstützen und präventiv erziehen?

Die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat hier hilfreiche Informationen zu präventiver Erziehung zusammengefasst.

Sie brauchen Hilfe oder Beratung oder sind vielleicht selbst von sexualisierter Gewalt betroffen?

Die zentrale  Anlaufstelle.help  bietet Fachberatung und unabhängige Informationen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie.

N.I.N.A e.V.  bietet bundesweit, kostenlos und anonym Hilfe und Beratung für Betroffene, für Fachkräfte, für Kinder und Jugendliche und für besorgte Menschen aus dem sozialen Umfeld.

Bei der Meldestelle der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können Sie Fälle sexualisierter Gewalt und Fälle übergriffigen sexualisierten Verhaltens anonym melden.

Sie wünschen sich mehr Informationen dazu, wie Kirche und Diakonie aktiv gegen sexualisierte Gewalt wirken?

Auf der Website der EKD finden sich vielfältige Informationen zur Präventionsarbeit im Raum der EKD.